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§. ro.
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Selbst das Federvieh wird für die Polizey als Le.bensmittel, Handelsartikel u. f. w. ein Gegenstand:indessen sucht sie Doch hier zu hindern, daß e6 den übri.gen wichtigen Oekonomiezweigen nicht nachkheiligwerde.
^ §. n. ^
Für Bienen-und Seidenzucht sorgt sie durch Be-förderung der Cultur der sie nährenden Pflanzen,durch die aus der Naturgeschichte derselben entliehenenGrundsätze zur bessern Wartung und Benutzung, undbey den Bienen vorzüglich durch Bienenrechke und dasVerhindern des eigennützigen Tödtens derselben.
Fünftes Kapitel.
Von der Polizey in Absicht des Wildstandes.
Äuch eine Polizey des Wildstandes? werden viele fra-gen. Wild gehört als Nahrungsmittel, und also auchjn Absicht der Vorsorge der Polizey für die Menge,Wohlfeilheit und Güte der Nahrungsmittel, jngleichenals eine Nebennutzung von Holz.- Sumpf- und Berg-gegenden, in Absicht der zweckmäßigsten Leitung, unddaß es dem wichtigern ökonomischen Gewerbe nicht scha-de, für die Polizey. Da aber her Wildstqnd meist rega-lisirt ist, und die Cameralwissenschaft in diesem Falledie Pflichten der Polizey mit vertritt, so verweise ich, umnicht zu wiederholen, auf das obige Kapitel der Came-ralwissenschaft von dem Jagdregal.
K z Sechstes