148
auf dem Lande leicht zu haben sind, und ln Ansehungder Pferde auch für die Beschläge.
§. 7 .
Bey sich äußernden Seuchen und Krankheiten un-tersagt sie das Austreiben, sperret schnell und streng denOrt des Entstehens, macht durch Vorschriften die Heil«Mittel bekannt, und seht Preise auf, läßt das gefalleneVieh sogleich tief eingraben. '
Man hat zwar in neuern Zeiten die Häute rettenwollen; allein wenn eS wirkliche Viehseuche ist,taugt die Haut nach dem Urtheil der Verständi-gen nicht viel mehr, theils ist doch auch nochnicht bestimmt entschieden, ob nicht durch dieHäute Fortpflanzung der Seuche geschehenkann: also ist es besser, hier den sichern Wegzu wählen.
§. 8 .
Auch sorgt sie, daß in den Wirthshäusern Kranken-stalle vorhanden, und in Absicht auf die Fütterungs-und Tränkungögeschirre Reinlichkeit und die nöthigeSicherheit beobachtet werde.
§. 9.
Um der Seuche vorzubeugen oder sie minder schäd-lich zu machen, sucht man sonderlich bey dem Rindviehdie dunkelfarbigen Sorten zu verstärken; man schütztsonderlich die, welche dergleichen Seuchen überstanden,Generationen zu erhalten, und diese so viel möglich zuMehren, so wie durch sehr bestimmte Viehseuchenasse-kuranzen die Schaden erträglicher zu machen.
§. ro.