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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
Entstehung
Seite
160
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§- to.

Zur Besorgung der Güte und des Credits der Maa-ren gehören Manufaktur, und Fabrikordnungen, auchfür einzelne Gewerbe Schauämter und Stempelungen.

§. ii.

Die Realschulanstalten, mit den niedern SchulenVerbunden, die mehrere Verbreitung der ZeichenkunstUnd der bildenden Künste in das gemeine Leben, und Uni.versitätsunterricht in der Technologie für Staats» unk»Geschäftsmänner, befördern diese Gewerbe sehr»

§. » 2 .

Auch wirkt hierzu vorzüglich die mehrere Anwen»düng der Mechanik, Chemie und Physik für diese Ar»betten, so wie aufgesetzte Prämien, klägliche Befreyun»gen, Ehrenvorzüge oder Zeichen bey Erreichung einervorzüglichen Vollkommenheit.

§» rz.

In der Beförderung dieser Gewerbe Muß manzuerst für die sorgen, welche Bedürfnisse liefern, undvorzüglich einheimische Produkte verarbeiten; sodannfolgen die Waaren für Bequemlichkeiten, und endlichdie Gegenstände des Luxus.

§. » 4 -

In Absicht des Verbots auswärtiger Waaren oder'Produkte sogleich bey der Entstehung eines gleichen imLande, sey man vorsichtig, thue solches nur alsdann,wenn die Einfuhr ein wirkliches Hinderniß für die ein,heimischen wird, und es mit den Grundsätzen der Hau»delspolitik nicht streiket»

Ver-