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Versuch einer gründlichen Beantwortung der Früge:Kann die Einfuhr auswärtiger Fabrikate, dem in-nern Debit der inländischen ähnlichen Fabriken un.beschadet, erlaubt werden, und in wie fern ist Ein.schrankung nöthig? von dem V. der allgemeinenBeytrage zur Handlung. r?88- 8.
Ich übergehe hier in der Polizey die Grundsätze,welche für die eigentliche Staaköwirthfchafeund Politik gehören.
Zehntes Kapitel.
Von der Polizey der Manufakturen.
§. r.
^)ie Polizey der Manufakturen beschäfftr'gek sich miedenGewerben, welche mit der Hand oder mit Maschinen,oder mit beyden zugleich, rohe oder zubereitete Produkte»eredlen.
Was von dem Allgemeinen hier anwendbar ist, wirdniemand wiederholt wissen wollen: es kommthier hauptsächlich darauf an, aufmerksam aufdie Gegenstände, womit sich die Polizey zu be»fchäfftigen hat, zu machen. Was sie eigentlichzu thun habe, s.
v. RößiqS Lehrbuch der Polizeywissenschaft, S. 44 Z- ^bis 47 l. ingleichen:
Ebend. Lehrbuch der Technologie. 1791»