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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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170
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Dreyzehntes Kapitel.

Von der Polizey der Handwerke.

Auserlesene Abhandlungen über Gegenstände der Po-lizei) aus den Jahrgängen des Hännöv. Magazins,von Ratylef, Theil I. n.

Grab der Chikane, z. Theil r. Band 2. Abtheik.S. Z79»

§. r.

^)ie eigentlichen Handwerke oder bürgerlichen Ge-werbe, welche die veredelten Produkte zu besondern End-zwecken nach blos mechanischen Handgriffen verarbeiten,gehören auch für die Pölizey. ,

§. 2 .

Sie beschafftkget sich mit Aufsuchung ihrer Fehlerund Mangel, mit der kläglichen Hebung derselben undVerhütung neuer und mit der Leitung zum Besten derSache und des ganzen Landes.

§. z.

' Sie bemüht sich daher Vorurthelle gegen schuld,lose Personen zu vernichten, schrankt die zu lange Lehr-zeit und den Mißbrauch der Lehrjungen ein, untersagtdie Zünfteinrichtungen unter den Gesellen.

§« 4 »

Sie sucht abergläubische oder geldsplittrige Ge-brauche abzuschaffen, die blauen Moulage und andere

unnütze