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Encyclopädie der Cameralwissenschaften im eigentlichen Verstande / von Karl Gottlob Rössig
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171
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unnütze und felbstersonnene Ferien, das so lästige Ge-schenktseyn der Handwerker, und die monopolischen Ein-richtungen derselben unter sich, die angemaßte Ge-richtsbarkeit und andre Miöbrauche.

§. 5 - '

Sie laßt daher die Innungsartikel von Zeit zuZeit durchsehen und untersuchen, und ändert das Nö-thige ab; sie führt bey ihren Versammlungen durch De-putirte der Obrigkeit die nöthige Aufsicht, und machtzweckmäßige Innungsordnungen.

Vierzehntes Kapitel. .

Von der Polizey des Handels.

6urse!rmi6 cle fguore Lommerciorum, 1750»

Gedanken über die Mittel der Beförderung der Hand-lung, Göttingen und Gotha 1772.

Polizey beschäfftiget sich vorzüglich mit dem ein-heimischen Handel und dessen Leitung; ^'ir den ausländi-schen räumt sie nur die innern Hindernisse, in so fern siein ihren Gebiete liegen, weg.

§. 2.

Zur Beförderung des Handels von Sekten derPolizey gehören die zweckmäßigen Verbindungen desLandes in sich selbst durch gute und wohlverbundeneStraßen, schiffbare Flüsse und Canale und ein gutes

Schiffs-,