17 « Prozeß zu Bafel,
„frauen hätte er hier km Lande aller Ehrbarkeit gemäß, Häuslich gesessen, und drei„eheliche Kinder, auf welchen deren Erbschaft nach Landrecht vererbet wäre; es„könte ihr Muttergut so nach Basel gebracht seyn solte, wenn sie in Ungute mit„einander zu thun, der Orten nicht vorenthalten werden, und weil die verordneten„Vormünder alhier, dieselbkgen Erbgüter zu ihrer Mündlein Besten abforderten,„so wäre des Churfürsten gnädiges Gesinnen der Baseler Rath wolle der Kinder„Güter so wohl, als dem Vater das Seine unhinderlich abfolgen lassen, auch weil„ er hier Zeit Lebens bleiben möchte, ihn und seine Kinder des Bürgerrechts erlast„sen, und alle diejenigen, so an ihn oder sie, was zu besprechen Hätten, vor den„Churfürsten als jetziger Zelt ihrer ordentliche» Obrigkeit und Richter, zu seinem„Cammergericht oder Geistlichen Konsistorio verweisen, da ihnen denn alles Recht,„wie es Pich gebühret, wiederfahren solle, und möchten sie sich allenthalben der Bist„ligkeitnach, gutwillig erzeigen, welches er um sie hinwieder in guten zu erkennen„geneigt wäre." Dieses Schreiben war den i8. Dezember 1582 ausgefertigetworden und ging im Anfange des Januar nach Bafel mit einem Boten ab,wo es km Februar ankam. In der Zeit, daß das Churfürstliche Vorschreiben auf«gesezt wurde, hatte sich auch Alexander Thurneisser gemeldet, wie er hörte, daß dieHerbrotkn solte in des Bruders Vermögen ekngesezt werden. Er verlangte daraus700 Pfund, die er ihm noch an die auf derDrukkerei geschenkte noo Pfund schul-dig geblieben. Dieser Forderung widersezten sich der Herbrotin und ThurneisseksAnwalde. Es erfolgte nach Klage, Antwort, Rede, Widerrede, nach vorherigem,genen verschiedenen Urteilen, beider Teile Zureden und Rechtsaz, die lezte SentenzLeni8. Dezember 1582, die dahin ging: „daß die Marina Herbrotkn Thurneissers„Eheweib, wegen ihres Vaters Auslagen und Gerichtskosten, die er und sie anst„geborget, und Alexander Thurneisser wegen seiner 700 Pfund, beide so vielGeld„aufsein Haus undHof, Zins, Gültebu'efe und andere Effekten aufnehmen dürst„ten, als sie ihren Gläubigern zu zalen schuldig, wovon die Summe durch vorher-gegangene Urteile festgefezt worden." Nachdem Thurneisser auch hievon Nachrichterhalten, so ließ er den r. April r;8Z bei den Stadtgerichten zu Berlin, seinemSchreiber Anton Reinhausen eine gerichtlicheVolmacht nach Basel zu gehen, aus-fertigen, um m feinem Namen anstat der vorigen Anwälde andere anzunehmen;
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