mit Verlust des ganzen Vermögens. ,7 z
In dem beigelegten Bericht, so wol des Ehe- als Stadtgerichts beschwerensich erstere, daß sie in oberzalter Handlung unschuldig; Thurneisser hätte seineLästerworte ohne Ursache ausgegossen, u. s. w. Sie Hielten ihre Antwort besser,denn daß sie solche mit Schmähworten beflekken, oder sich mit dergleichen Münz-bezalung besudeln sollen. Hierauf folgt der Herbrotin Verantwortung. Siebeschwert sich unter andern, daß er die ganze schwäbische Nazkon §), so doch der,gleichen niemals um ihn, sondern ein viel besseres verdient, so schändlich und ver,ächtlkch angezogen und gelästert. Alles Böse, Schande und Laster, die er ihrnachgesagt, hätte ihm geträumet, welches er bei dem Aufwachen für wahr ausge,geben, und er könne solches nicht rechtlich beweisen. Die Stadtgerichte erinnernin ihrem Anschreiben an den Rath zu Basel, daß Thurneissern die Hochschmälkgen,ehrenrührigen, unwahrhasten, erdichteten, nimmermehr beweiölichen Scheltt Spiz,und Schmkzworte, die in seiner Supplkkation am Churfürsten enthalten, selbstüberblieben. Weil er die Richter in seiner Bittschrift am Churfürsten angezogen,und er sie als Urteilssprecher zu gering achtete, so wären sie in Thurnekssers Sachenfernerhin nicht zu sitzen und zu richten wohl zufrieden, und weil er so wol sie alsandere zu ehrende Personen, mit Ungrund, spöttischer und verächtlicher Weiseangezogen, so würde, ihn zu richten, ihnen nicht gebären.
Dem Boten, welchem der Rath zu Basel mit dieser Antwort abgefertigt hatte,gab der Churfürst ein Schreiben vom 8.Februar 1584 mit, desJnhalts: „daß er„das Schreiben und die Anlagen empfangen; nachdem der Räch zu Basel beinahe„ein ganzes Jahr verzogen, ehe er geantwortet; er hätte dem Thurneisser die„Antwort und Beilagen zu seiner Nothdurst gegeben, und empfiehlt dem Rath„nochmals diese weitläuftkge Sache seines fleißigen und willigen Dieners; damit
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') Ausschreiben m. S. 147. Er hatte ihr in der Bitschrift am Churfürsten unter vielenandern Ausschweifungen Schuld gegeben: »daß sie sich zu Basel mit einem ihrer GalanS„in seiner Bilderkammer anderthalb Stunden verschlossen, um die Gemälde zu sehen, und„weil sie die Fensterladen vorher zugemacht, so wäre sie vieleicht schwäbischer Art, welches„Geschlecht der Menschen nach der Geburt, wie man vermeint, neun Tag« als die„Kunde blind liegen solle u. s. w. vermutlich hätte sie deshalb die Eigenschaft anderer„blindgeborn« Thiere, die im Dunkeln sehen könnten/'