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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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X Vorbericht zu dieſer neuen Ausgabe.

ihr Tadel hat mir nie eine verdruͤßliche Gedanke erre-get, als ich noch faſt alle unſere periodiſchen Schrif-ten las; und ſeit geraumer Zeit kann beydes um ſoweniger geſchehen, weil ich ſie gar nicht mehr leſe;indem ich endlich eingeſehen habe, daß das die aller-verlorenſte Zeit geweſen iſt, die ich darauf gewendethabe. Das Publicum und die Nachwelt ſind alleindie billigen und unparteyiſchen Richter; und meineBemuͤhungen gehen dahin, beyden durch nůtzlicheArbeiten zu gefallen. Geſchrieben in der LeipzigerMichaelis⸗Meſſe 1758.

Vorrede