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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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XVI
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XVI Vorrede.

ten und bey akademiſchen Collegiis gelehret wuͤrden. Ichhabe dieſe Vorrede beſtimmt, daß ich zufoͤrderſt die Noth-wendigkeit zeigen will, die uns in der That verbindet, dieſeWiſſenſchaften auf Univerſitaͤten lehren zu laſſen; und ſo-dann will ich die Art und Weiſe vortragen, wie ſolches ambeſten auf eine gruͤndliche Art geſchehen kann. Daes ſehrnutzlich ſeyn wird, meine Leſer von dieſen Wahrheiten zuüberzeugen, und doch gleichwohl in dem Werke ſelbſt we-gen des Zuſammenhanges davon nicht ausfuͤhrlich zu han-deln war: ſo glaube ich, daß die Vorrede der ſchickliche Platziſt, dieſe Saͤtze auszufuhren. Ich will mich ohne weitereVorbereitung zu dieſem Vorhaben wenden.

Die menſchliche Erkenntniß und Wiſſenſchaften ſindvon gar verſchiedenen Arten. Ohne mich bey denjenigenArten und Eintheilungen aufzuhalten, die zu meiner gegen-waͤrtigen Abhandlung nichts beytragen: ſo will ich hier nurdreyerley Claſſen derſelben feſtſetzen, deren Abtheilung ſichauf den Endzweck und mithin auf das Weſentliche derWiſſenſchaften gruͤndet. Die menſchliche Erkenntniß iſtnaͤmlich nothwendig, oder ſie iſt nur nuͤtzlich, oder ſie iſtbloß ergoͤtzlich, und anmuthig.

Dieſe Eintheilung gruͤndet ſich auf eine andere; undbeyde ſtehen in dem genaueſten Verhaͤltniſſe miteinander.Nach dieſer zweyten Eintheilung findet man gleichfallsdreyerley Arten der menſchlichen Erkenntniß und Wiſſen-ſchaften. Dieſe Wiſſenſchaften werden entweder zudembuͤrgerlichen Leben und zu Ausuübung unſerer vollkommenenPflichten erfodert; oder ſie dienen uns nach unſerm natuͤr-lichen Zuſtande, und tragen etwas bey, daß wir unſere un-vollkommene Pflichten deſto beſſer erfuͤllen koͤnnen: oder ſiehaben endlich mit unſern Pflichten gar kein Verhaͤltnißſondern gereichen nur zu Vermehrung unſerer Begriffeund Erweiterung unſers Verſtandes.

Es iſt gar kein Zweifel, daß nicht diejenige Erkenntnißund Wiſſenſchaften nothwendig ſeyn ſollten, die zu dembuͤrgerlichen Leben und zu Ausuͤbung unſerer vollkomme-nen Pflichten erfordert werden. Wir leben nicht 8 in

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