XU Vorrede.
chen, und zu der innerlichen Erhaltung des Staats anzu-wenden hat. Diese Wissenschaft ist gleichfalls sehr weit-läufig: und sie kann unter einem Jahre schwerlich gründ-lich vorgelesen werden.
Alle diese Wissenschaften werden erfordert, wenn mandarinnen eine gründliche Erkenntniß erlangen, und einenUniversalcameralisten abgeben will. Allein, wenn manseiner Bestimmung oder Endzwecke nach nur einParticu-larcameraliste zu werden gedenket: so kann eine oder dieandere von diesen Wissenschaften zur Noth entbehret wer-den. So kannz.E. derjenige, welcher sich nur hauptsäch-lich auf das Commercienwesen legen will, die Ockvnomieund Cameralwissenschaft entrathen, und sich nach demLol-leZio 5un63mentLll sogleich zurPolicey wenden; sodannaber noch ein besonderes Collegium über die Commcrcien-wissenschaft hören. Gleichergestalt kann derjenige, der al-lein ein Bergverständiger werden will, die Oekonomie undPolicey Vorbeygehen. Er kann nach dem Lo!le§io ftin-äLmenrsIi die besondern Theile der Bergwerkswissenschaf-ten hören, und mit der eigentlichen Cameralwissenschaftden Beschluß machen, oder statt dessen bloß ein LolleZiumspecialillimum von den Policeyanstalten und der Came-ralwirthschaft bey den Bergwerken hören. Wenn alsoein Studirender zu diesen Wissenschaften täglich nur eineStunde aussetzet: so wird er dieselben in drey Jahren völ-lig zu Ende bringen können, er mag ein Universal- oderParticularcameralist werden wollen.
Es ist gar nicht zu läugnen, daß es von großem Nutzenseyn würde, wenn man den Anfang dieses Studirens miteinem Collegio über die Geschichte des Policey- Commer-cien- Oekonomie- und Cameralwesens machen könnte. Al-lein, diese Art der Geschichte ist noch gar nicht bearbeitet,außer einem geringen Anfange in Berlin; und es fehletuns besonders ein tüchtiges Lehrbuch zu diesem Endzwecke.Unterdessen müßte wenigstens bey einem jeden Collegio übereine besondere Wissenschaft eine kurze Geschichte derSachevorausgesetzet werden. So kann man bey den Vorlesun-gen