und des Kaufhandels bey allen Voͤlkern. 9
**) In der erſten Claſſe waren diejenigen, ſo 1000 rthlr. ſteuer-ten, und in dieſer Claſſe befanden ſich hundert Centurien,weil in Anſehung der großen Steuer nur wenige in einerCenturie waren. In der andern Claſſe befanden ſichdiejenigen, ſo 750 rthl. entrichteten, und der Centuriendarinnen waren zwanzig. In der dritten Claſſe ſteuer-te man 500 rthlr. und darinnen zaͤhlte man gleichsfallszwanzig Centurien. In der vierten Claſſe war dieSteuer 250 rthl. und der Centurien zwey und zwanzig.In der fuͤnften Claſſe zaͤhlete man drey und dreyßig Cen-turien, und die Summe der Abgabe war 110 rthl. Zu derletzten Claſſe hingegen gehoͤreten alle uͤbrigen geringerſteuerbaren, ſo wohl, als die proletarie und Capite cenſi,und alle dieſe hatten nur eine Centurie.
**) Die wichtigſten Staatsangelegenheiten beruheten zu Romauf der Entſcheidung des Volkes in den Comitiis centu-riatis. Um nun den Misbrauch dieſer Gewakt, und diedaher entſtehenden Verwirrungen zu vermeiden; ſo ge-brauchte man ſich dieſes Contributionsfußes, und derdamit verknuͤpften Art der Comitiorum, indem die Vor-nehmſten und Reichſten das uͤbrige Volk alle uͤberſtim-men konnten, weil ſie 100 Lenturien, das geſammteuͤbrige Volk aber nur 96 Centurien ausmachten.
†) Die Verpachtung der Zoͤlle war das einzige, was andem roͤmiſchen Finanzweſen auszuſetzen war, zumalda dieſe Verpachtungen einem gewiſſen Stande, naͤml.den Rittern uͤberlaſſen waren. Dieſe Pachter plag-ten das Volk in den Provinzen auf eine unerhoörteWeiſe, ſo wie dieſes etwas mehr oder weniger allemal dieFolgen von den Zoll⸗ und Steuerverpachtungen ſeyn wer-den. Der groͤßte Fehler in Rom aber war, daß dieſeRitter, die ſchon die Generalfinanzpachter waren, auchdie Verwaltung der Juſtiz bekamen. Hierdurch wurdenſie jedermann ſo ſchrecklich, daß niemand ihren Raube-reyen und Plackereyen hey den Zoͤllen Einhalt thun konnte,weil ſich jedermann wegen der Juſtizverwaltung vor ihnenfuͤrchten mußte.
**) Svetonius berichtet, daß der Kaiſer Auguſtus derglei-chen Tabellen gehabt, worinnen er den ganzen Zuſtandſeiner Einnahme und Ausgabe und der Staatswirthſchaftauf einmal uͤberſehen koͤnnen.
A 5****½*) Und