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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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20
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2» Kurze Geschichte des Finanzwesens

600 Millionen Papiere, als Schulden des Königes ansich handeln, und einige Jahre darauf einen beständigenDividenten von 10 pro Lem fest setzen konnte, weil sie ,bey widrigen Fällen bereits eine reiche Ueberschußcaffehatte. Die Handlung dieser Compagnie ist auch heu-tiges Tages noch sehr groß und wichtig, und scheinba-' rer Weise in dem allerblühendesten Zustande. Unterdes-sen weiß doch weder ein Direktem-, noch andrer Theil-haber, wie es eigentlich mit der Compagnie stehet.Der König läßt alle Geschaffte der Compagnie durchden Minister des L-eedeparrements verwalten: und we-der ein so genannter Direktem, noch andrer Theilha-ber der Compagnie, darf sich weiter um etwas beküm-mern, als daß er die ro pro Lenk von seinen Acticn zie-het, welche der König zcither alle Jahre richtig hatauszahlen lassen. Die Compagnie hat unter dem itzi-gen Könige nur ein einzig Jahr die Verwaltung ihrerAngelegenheiten gehabt. Der König ließ ihnen nämlichauf einer Generalversammlung ihre Bücher ausantwor-ten, mildem Bedeuten, daß sie nun selbst ihren Angele-genheiten vorstehen sollten, wo er declarircn ließ, daßer der Compagnie eine hübsche Post von vielen HundertMillionen schuldig wäre. Als das Jahr um war; sotrug der Seeminister vieles vor, wvrzu die Compagnieeinwilligen sollte. Da die Compagnie Schwierigkeitenmachte; so deutete ihnen der Minister an, daß es deßKöniges Wille wäre, sie sollten auseinander gehenund sich weiter um die Angelegenheiten der Compagnienicht bekümmern, indem er selbst wieder deren Ver-waltung übernehme; und seit der Zeit weiß niemandweiter, wie es mir der Compagnie stehet. Der Königführet also im Grunde alle Handlung; und die Theilhabersind eigentlich nur CreditoreS, die 10 pro Lcm Interessenziehen.

-j-f) Der Anfang einer guten Einrichtung der Finanzen, wel-che Heinrich der vierte gemacht hatte, gieng unter Lu-dcwig dem dreyzehenren gänzlich wieder zu Grunde,indem dessen Ministers, und zwar Luynes darzu viel zuungeschickt, Richelieu aber mehr auf Vergrößerungseines eigenen Ansehens und Einführung der unum-schränkten