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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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und des Kaufhandels bey allen Völkern. 21

schrankten Königl. Gewalt bedacht war. Nun war zwarLolberr unter Ludwig dem vierzehnten, dem Frank-reich seine Manufakturen und Seehandlung zu danken hat,zugleich der größte Finanzminister, der vielleicht je ge-wesen ist; indem er nicht allein nach dem Character ei-nes wahren Cameralisten das Land anzubauen, und mitCommercien und Manufakturen zu bereichern suchte, da-mit sie im Stande waren, die Vermehrung der Abga-ben zu ertragen, wie er denn wirklich die königl. Ein-künfte dreymal höher gebracht hat, als er sie beym An-tritte seines Ministern gefunden hat; sondern er hat auchdie Finanzen in eine vortreffliche Ordnung gebracht, wieer denn, nach Art der alten Römer, solche Tabellen er-funden hatte, aus welchen der König die ganze Wirth-schaft des Staats auf einmal übersehen konnte. Alleindie kriegerische Neigung seines Herrn machte schon (hol-der reu selbst viel zu schaffen, daß er die Ordnung er-halten konnte; und seine Nachfolger im Ministen» Lou-vois, Lhamillard u. a. m. waren so schlechte Helden inFinanzsachen, daß alle seine guten Anstalten wieder zuGrunde gegangen sind. Das Beste in dem französischenFinanzwesen ist eine schöne Verwaltung der Domanial-güter, die Sully bereits eingeführet hat, und die auchvon Preußen und andern Staaten nachgeahmet wor-den ist.

-j-jch) Es wird nämlich einem jeden Orte ein gewisses (chn>u-tum aufgeleget, dessen Einthcilung auf die einzeln Ein-wohner, bey den Unterobrigkeiten beruhet, wobey, wieleicht zu erachten, viel Menschliches vorgeht. Daß aberder Mangel eines sichern Contributionsfußes, die Aufle-gung der Vermögensteuer, oder eines gewissen Pfennigesvon den Einkünften, keine gute Finanzeinrichtung sey,bedarf keiner weitlaustigen Ausführung.

§. XIII.

In diesem Jahrhunderte sind die Schweden *) undDanen aufgewachet, um ihre Handlung in guten Standzu setzen. Sie haben zu dem Ende Handlungögesellschaf-

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