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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
27
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Grundſuͤtze

allerzu der Regierung eines Staatsgehoͤrigen Wiſſenſchaften,die manunter dem Namen der oͤconomiſchen und1 Cameral⸗Wiſſenſchaften zu begreifenpfleget.