Einleitung.
Von den allgemeinen Grundsätzen
uns der Einthcilung des Vomages.
§. r.
Der Vertrag aller nützlichen Wissenschaften Nothwendig«muß sich aufallgemeine Grundsätze grün- An cine/sy"/den; und daraus müssen alle Lehren im stemaMen'-7^ Zusammenhange hergeleitet werden. Die.se Lehrart, wenn sie allein das Wesentli. tei^che zum Augenmerke hat, und unnützeSubtilitätenund Nebendinge vermeidet; ist so weit von dem l'e-äantismo^) entfernet, daß sie vielmehr denenjenigenArten, die Wissenschaften aus bloßer Uebung, oderals ein Gedächtnißwerk zu erlernen, unendlich vor-zuziehen ist. Denn zu geschweige«, daß bey der er-sten Lehrart die Erlernung erleichtert wird; so wirdmcn, weil die Urtheilungökraft bey Fassung der Leh-rer am meisten beschäftiget ist, in den Seandgesetzek,alle mögliche Vorfälle zu entscheiden, und dieallge-meinen Grundsätze auf alle besondere Umstände an-zuwenden. Dahingegen diejenigen, welche eine
Wissen-