Ein Einwurfwird gehoben.
384 Von der Treue der Unterthanen
ten, welches man ihnen doch gleichfalls ohne aͤußerſteUnbilligkeit nicht abſprechen kann. Ueberdieß wuͤrdeaus dieſem Obereigenthume folgen, daß die Untertha-nen ſelbſt darinnen begriffen waͤren, weil ſich dieoberſte Gewalt auch dererſelben in Nothfaͤllen zu Be-foͤrderung des gemeinen Beſtens, eben ſowohl alsihrer Guͤter, bedienen kann, welches man ſchwerlichzugeben kann, ohne dem Deſpotismus und andernirrigen Saͤtzen Thuͤr und Thor zu oͤffnen.
F. 370.
Man wird mir hier ohnfehlbar den Einwurf ma-chen, daß ich ſelbſt in dieſem Werke gar haͤufig vondem Vermoͤgen des Staats rede, und darzu nicht al-lein die Guͤter der Unterthanen, ſondern auch ſie ſelbſtund ihre Faͤhigkeiten und Geſchicklichkeiten rechne(§. 19.). Allein, dieſes Vermoͤgen des Staats, da-von ich rede, iſt mit dem vermeynten Obereigenthumedes Regenten nichts weniger als einerleyv. Wennman der Republik ein Vermoͤgen beyleget, ſo ſtelletman ſich dieſelbe als einen einzigen Koͤrper und alseine moraliſche Perſon vor, die ſie auch im Standeder natuͤrlichen Freyheit, und in Abſicht auf anderefreye Staaten allerdings iſt. In dieſer Vorſtellungdenket man an keinen Unterſchied unter der oberſtenGewalt und den Unterthanen, den man auch hierkeinesweges machen kann, weil bende zuſammen den-jenigen einfachen moraliſchen Koͤrper darſtellen, denwir eine Republik nennen. Allein, eine ganz andereFrage iſt es, ob man der oberſten Gewalt allein,wenn man ſie von den Unterthanen abgeſondert be-trachtet, ein Eigenthum uͤber die Perſonen und Guͤ-ter derſelben zuſchreiben kann; und meines Erach-tens muß man hierauf mit nein antworten, wennman Billigkeit und Menſchenliebe beſitzt, und rich-tige Begriffe von dem Weſen einer Republik hat.Ihre