der
Staatskunst, Policey- und
Commercien» Wissenschaft, und der
Haushaltungskunst,
als
in welchen die Geschäffte und Maaß.
regeln zu Erhaltung und Vermehrung desgesammten Vermögens der Republik vorgetragenwerden.
Erster Theil.
der
Staatskunst, Policey- und
Commercien» Wissenschaft, und der
Haushaltungskunst,
als
in welchen die Geschäffte und Maaß.
regeln zu Erhaltung und Vermehrung desgesammten Vermögens der Republik vorgetragenwerden.
Erster Theil.