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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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463
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des Vermoͤgens. 463

und ein vernuͤnftiger Mann wird die Verminderungin ſolchen Faͤllen zu treffen wiſſen, die am wenig-ſten den aͤußerlichen Wohlſtand und die Billigkeitverletzen*).

*) Dieſe Verminderung des Aufwandes iſt gemeiniglichdie allerſchwereſte Sache, worzu man ſich entſchließt;und man weiß nicht, welche Ausgaben man abſchaf-fen ſoll; denn alle ſcheinen ſie nothwendig zu ſeyn;und allenthalben miſcht ſich die Furcht ein, daß esdie Leute merken werden, wie unſere Einkuͤnfte nichtmehr zureichen wollen, eine Furcht, welche, ſo un-gegruͤndet ſie auch iſt, dennoch eine erſtaunliche Ge-walt uͤber die menſchlichen Gemuͤther hat; indem je-dermann gerne dem andern eine große Meynung vonſeinem Vermoͤgen beybringen will. Ich verwerfees gar nicht, daß man die Verminderung ſeinesAufwandes, ſo viel moͤglich, zu verbergen ſuchet,weil die Menſchen immer nachtheiligere Schluͤſſedaraus zu machen pflegen, als die Sache in derThat iſt. Allein, wenn man in dieſer Verminde-rung nicht abermals Fehltritte begehen will: ſo mußman ſie eben nach der Ordnung vornehmen, nachwelcher wir unſere Ausgaben ſelbſt einrichten ſollen,und wovon wir im folgenden Hauptſtuͤcke ausfuͤhrli-cher handeln werden. Man muß naͤmlich zuerſt die-jenigen Ausgaben abſchneiden, die nur zur Prachtoder Ueberfluſſe dienen. Sind dergleichen nicht vor-handen: ſo muͤſſen diejenigen Ausgaben vermindertwerden, welche die Bequemlichkeiten des Lebens be-foͤrdern; und zwar zufoͤrderſt diejenigen, die bloßzur Vergnuͤgung der Sinne gereichen. Hier hatman auch den beſten Vorwand, indem man vorgebenkann, daß man ſeinen Geſchmack in dieſer oder jenerSache geaͤndert habe.

§. 447.

Ohne einen ſolchen richtigen Etat der Einnahme“

„ 8 ¹ 4 17 E; Ein-

und Ausgabe, kann eine Haushaltung unmoͤglich.mit Beſtande und Ordnung gefuͤhret und ſelten Ver⸗ ben iſt keine or-— tliche Haus-

moͤgen erworben werden. Zwar wenn bloß der Geiz hannieh möaich

alle