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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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597
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Von der Viehzucht. 597

die Stalle in gewisse Heuboden bringen zu lassen.

Wenn es nicht anders sinn kann, als daß das Heufeuchte eingefahren werden muß: so muß man diejust durch den Boden streichen, auch sich wohl nichtdie Mühe verdrießen lassen, es gänzlich umzulegen,und auf eine andere Stelle zu schaffen; indem essonst über einander entbrennet und gänzlich verdirbt,auch wohl gar zuweilen wirklich in Flammen geräth,und eine Feuersbrunst erreget,

Eben diesen Grund, und keinen andern, sann es mitandern dergleichen alten Wiithschaftöregcln haben,wenn darinnen vorgeschrieben wird, daß man nachBesetz iffenheit des zu - und abnehmenden Monden et-was vornehmen soll. Denn man muß sich nichteinbilden, daß der Mond in die Gewächse und Pflan-zen einigen Einfluß, oder sonst über ihren Wachs-thum einigen Eindruck und Gewalt behaupte. Heutezu Tage sind vernünftige Leute über- diesen altenAberglauben weg, nachdem so viel sorgfältige Ver-suche das Gegentheil gezeigec haben. Dahero istes anslachenswürdig, wenn man noch immer vonsonst verständigen Landwirthcn höret, daß die Erb-sen, die im vollen Monde gesäet werden, beständigblühen, daran doch nichts als die Feuchtigkeit desJahres, oder des Bodens Ursache ist; indem natür-licher Weise solche Hülsenfrüchte so lange fortblühen,als die Wurzel nicht abstirbt.

§. 569.

So höchst nöthig und beträchtlich auch das Heu VonberWahlund Grummet in Ansehung der Winter-fütterung nm^ütterungmvor das Vieh ist: so muß man sich doch nicht ein- nach der davonbilden, als ob man dabey schlechterdings allein ver- Nutzung".bleiben müßte, und sonst nichts anders zum Futterim Winter anwenden könnte. Die Pferde zwarkönnen schwerlich bestehen, wenn sie nicht im Win.ter, neben Körnern oder anderm Futter, genügsames

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