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1 (1758) Die Lehre von Erhaltung und Vermehrung des Vermögens des Staats, und mithin die Staatskunst, die Policey- und Commercien-Wissenschaft nebst der Haushaltungskunst / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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606
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606 Von der Viehzucht.

mer einige Beete in der Bluͤthe ſtehen. Es iſtauch gut, wenn ein kleiner Bach durchfließt, oderwenn man ihnen in einem nach Art einer Halbku-gel ausgehoͤhlten Stein, der in dieſem Garten iſt,taͤglich friſch Waſſer giebt. Man muß aber dieBienen nicht beſchneiden, weil ſie alsdenn viel haͤu-figer ſchwaͤrmen, und im Winter ſelten Schaden lei-den. Die Nutzung aber entſteht, daß man, wennman eine uͤberfluͤßige Anzahl hat, vor Winterseine gewiſſe Anzahl Stoͤcke toͤdtet, und ſich ihres ein-getragenen Wachſes und Honigs bedienet. Werauf dieſe Art allemal dreyßig Stoͤcke den Winteruͤber unbeſchnitten zur Zucht aufbewahret, wird imHerbſte allemal ſo viel Stoͤcke toͤdten koͤnnen, daßer uͤber hundert Thaler Nutzung davon zieht.Ich habe in dem dritten Theile der deutſchen Me-moires hiervon eine beſondere Abhandlungeingeruͤcket.

Ende des zweyten Buchs und des erſten