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Abhandlungen über die Geschichte des Friedensschlusses zu Utrecht zur Beendigung des spanischen Thronfolgekriegs / von Johann Konrad Fäsi
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Erste Abhandlung.

chen Geblüts, der mit der Linie von Valois, welche inHeinrich >I>. erlosch, an Ludwig lX. einen gemeinschaft-lichen Stammvater hatte, nicht aber durch seine Ge-mahlinn Margretha K Heinrich II. Tochter, zur Re-gierung. Sollte dasjenige, was in Frankreich heilig,unverletzlich, was dem Königreich und den königlichenPrinzessinnen, und ihrer Nachkommenschaft verbindlichist, nicht auch andern Staaten heilig seyn? Solltees nicht auch Frankreich und dessen Könige in Bezie-hung auf andere Staaten verbinden. Für unverletzlich,für heilig und verbindend erkennet dieses das Recht derNatur, und die unverderbke Vernunft der Völker.

Joseph Ferdinand Leopold, ältester Erbprinz Ma-ximilians, Kurfürsts von Bayern, und der Maria Anto-nia von Oesterreich, wäre also bey der Gültigkeit derVerzicht der Königin von Frankreich der einzige recht-mäßige Erbe Karls II. und der ganzen spanischen Mo-narchie gewesen: nicht aber Ludwig Dauphin von Frank-reich und seine Nachkommenschaft. Auf dem Prinz Jo-seph hakten die Rechte der Prinzessinn Margretha There-sia und der Maria Antonio, seiner Mutter lind mütter-lichen Grosmutler, geruhet; weil Philipp I V. seine Toch-ter, und derselben Nachkommenschaft, als die rechtmäßigeErbtochtcr von der Krone Spanien anerkannte. Der Ver-zicht der Königinn von Frankreich, Maria Theresia, warnur verbindlich auf die Nachkommenschaft Ludwig XI V.Sie selbst und ihr Vater behielten ihr das Recht, diespanische Krone zu erben und solche auf ihre männlicheund weibliche Nachkommenschaft fortzupflanzen mit aus-gedruckten Worten vor, wenn Ludwig XIV. vor ihrohne Kinder sterben, sie die Prinzessinn aber aus ei-ner zwoten Ehe solche hinterlassn sollte. Derletztere Fall, da die Verzicht ungültig, da ihr Erb-schafrsrcchk wieder hergestellt worden wäre, ist aber nichterfolget.

Karls