Erste Abhandlung.
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Jeder ohne Vorurtheil denkende muß doch gestehen,daß der erste Theilungsvergleich in Beziehung auf diePrinzen, welche sich zu der spanischen Erbschaft berech-tig« hielten, in der Billigkeit gegründet gewesen. Dakein eigentlicher HauSvertrag zwischen den beyden ösier-reichischen Zweigen bestund; da die Kaiserinn Margre-tha Theresia, Philipp IV. jüngere Prinzessinn, keineSöhne, nur eine einzige Tochter hinterließ: so erloschdas Familien- und Stammrecht des Kaisers, und dessenPrinzen hatten an Spanien keine größere Rechte alsdas Haus Savoyen, in welches auch einmal eine spani-sche Prinzessinn vermählet worden. — Dennoch solltedas kaiserliche Haus des gleichen.Ursprungs wegen nichtgänzlich Übergängen werden: aber sein Antheil, dasHerzogthum Meiland, war auch der geringste. Isthier nicht Billigkeit?
König Wilhelm beredete sich, Frankreich würde alleseine Macht daran sehen, um die Verzicht seiner Köni-ginn ungültig zu machen. Viele der spanischen Großenstunden in eben diesem Gedanken, besonders da von derKaiserinn keine männliche Nachkommenschaft im Lebenwar: und die Gesinnungen der Großen in Spanienkonnten und durften hierbey nicht gänzlich hintangesehtwerden. — In Betrachtung dessen und andrer Grün-de, wurden dem Dauphin und seiner Nachkommenschaftalle übrige Staaten, welche von dem Hauplkvrper derspanischen Monarchie zenrennlich waren, zugeschla-gen — Ich will nicht entscheiden, ob die Staakö-klugheit einen verderblichen Krieg abzuwenden, oder dieBilligkeit, daß der Königinn Nachkommen nicht gänz-lich von dem Erbe ihrer mütterlichen Voreltern ausge-schlossen seyn sollten, oder beyde Betrachtungen zusam-men, den Antheil des Dauphins so wichtig gemachthaben.
Der eigentliche Erbe, der Kurprinz von Bayern,sollte ganz Spanien und Indien, eine kleine arme, nur
ihrer