Ueber deu spanischen Thronfolgekrieg. 35
Beyde Monarchen wurden zu dessen Genehmigung,und der Kaiser besonders zu dessen Unterzeichnung auf-gelodert. Durch einen geheimen Artikel wurde verab-redet, dem kaiserlichen Hofe eine Frist von drey Mona-ten zu gestatten, um sich zu erklären, ob er den Ver-gleich annehmen oder verwerfen wolle? Mag diese kurzeFrist dem Kaiser zum Trotz von Frankreich bestimmtworden seyn? Schwerlich laßt es sich annehmen, daßdieses die Absicht gewesen; man wollte vielmehr derLangsamkeit des kaiserlichen Hofs. Entschließungen überSraatSangelegcnhenen aufzuschieben, welche ihm nichtganz angemessen waren, em Ziel setzen. „Es sollteauch diese Theilung seine Kraft haben, wenn gleich derKönigin Spanien, ldurch eine testamentliche Verord-nung , entweder den Erzherzog Karl, oder einen derSöhne des Dauphins zu seinem allgemeinen Erben er-nennen würde." — Bedenklich war es aber doch,daß die theilenden Mächte sich durch einen besondern Ar-tikel erklärten: wenn der Kaiser während der bestimm-ten Zeit die Theilung nicht als gültig unterzeichnen wür-de, sollte alsdann die Krone Spanien einem andernPrinz zugetheilt werden. Wer aber derselbe in diesemFall seyn sollte, ob der Kurfürst von Bayern, der Her-zog von Savoyen, oder der König von Portugal? in-dem der letztere sich auch ein Erbrecht an die spanischeKrone zuschrieb; darüber ließen sich diese Mächte nochnicht-bestimmt heraus. Merkwürdig ist, daß der Mar-quis von Villars, der dazumal als französischer Ge-sandte zu Wien stand, e§en derjenige der sich in demLaus des spanischen Thronlolaekriegs so wichtig machte,nachher im Namen seines K önigs den Krieg durch denFriedensschluß zu Rastadt und Baden gegen den Kai-ser und das Reich endigte.
Auch dieser zweyte Theilungsvertrag mißfiel demKaiser nicht weniger als der erstere, und es stehet nochsehr dahin, ob derselbe durch den Beytritt des Kaisers
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