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Abhandlungen über die Geschichte des Friedensschlusses zu Utrecht zur Beendigung des spanischen Thronfolgekriegs / von Johann Konrad Fäsi
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163
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Ueber den spanischen Thronfolgekrkeg. r6z

Städte wieder eingesetzt werden. Landau aber verblei»bet als ein Eigenthum dem Kaiser und dem Reiche,Mit der Freyheit, diese Festung zu schleifen oder in ihremdermaligen Stande verbleiben zu lassen."

Nach dem uten Artikel „wird der König in einerZu bestimmenden Zeit, dem westfälischen Friedensschlußgemäß, auf seine eigene Kosten alle Festungen, welcheßch dieserZeit an beyden Rheinufern befinden, von Baselan bis Philippöburg hinunter, und namentlich Hünin-gen, Z7?eubristrch, das Fort Louis, mit allen vondiesem letztem abhängenden Festungswerken, ohne je-mals dieselben wieder herstellen zu können, schleifen."

Gegen diesen roten und uten Artikel wandten diefranzösischen Bevollmächtigten immerzu den Mangelvon Vollmacht ein. Niemals haben sie in diese Fe-derung einzuwilligen nur die mindeste Hofnung gegeben»Beyde wurden von den Bundsgenossen dennoch als Oon-äilic» line ljua non, den übrigen Artikeln einverleibet.

Nach dem rzten Artikel „sollte, auf BegehrenEnglands und der vereinigten Niederlande, die dem vier-ten Artikel des Ryßwikischen Friedens zugesetzte KlauselLuin Nachtheil der protestantischen Religion, als demwestfälischen Friedensschluß entgegen, aufgehobenWerden, und unkräftig seyn."

An dieser Foderung nahm der Kaiser selbst keinenAntheil.

Der r 4 te Artikel bis zu dem Zoten beziehen sich aufGroßbritannien. Nach denselben „erkennet Frankreichdie Prinzessinn Anna, als rechtmäßige Königinn vonGroßbritannien." Es hatte dieselbe zuvor nur als dieGemahlinn, oder Wittwe des Prinz Georg von Däne-Mark betrachtet. —