Ueber den spanischen Thronfolgekrieg. 165
Nach dem 2 2ten Artikel „wird Frankreich zu Gun-sten der Herren Genei alstaatcn und in den nachdrucksam-sten Ausdrücken abtreten: die Oertcr FürneS, Furnam-beck, das Fort Knock, mit Einbegrif der Städte undFestungen Menin, Soverge, Ppern mit seiner Kastel-»lancy und Zugehörungen, und namentlich Bailleul,Warneton, Komines, Warwick, Poperingen, — nurdaß die Stadt und das Festungskastell Frankreich ver-bleibet. Ferner Lille samt seiner Kastellaney, Tournay,Eonde' und Maubeuge mit allem, so von diesen Festun-gen und Bezirken abhängt, und mit allen in diesen Fe-stungen sich befindenden Kriegsvorräten, sie haben Na-men wie sie immer wollen ; damit dieselben samt demnoch übrigen Theil der spanischen Niederlande den Her-ren Generalstaaten als eine Vormaur dienen, und mitihren Kriegsvölkern beseht werden mögen, so wie diesestheils durch einige Artikel des großen Bündnisses schonverabredet ist, und künftig zwischen dem König Karlvon Spanien und den Herren Gcneralstaaten durch Ver-kommnisse wird festgesetzt werden."
Eben also wird Frankreich nach dem 2gten Artikel«sämtliche Städte und Festungen, welche es annoch inden spanischen Niederlanden besetzt halt, mit allem Ge-schütz und Kricgsvorrath zurück geben."
Nach dem ozten „soll, zum Vortheil der Herren^eneralstaaten und der vereinigten Niederlande, derHandlungstarif von dem ißbgten Jahr wieder herge-stellt, hingegen alle seit dieser Zeit crgangene Edicte,Verordnungen und Urtheile, welche diesem Tarif nach-teilig find, gänzlich aufgehoben seyn und vollkommenabgeschaffet werden. —"
In Kraft des 27KN Artikels „soll dem Herzog von^avoyen das Herzoglhum Savoyen, die GrafschaftNißa und alles, was Frankreich von desselben Erbstaa-ten während des Kriegcö an sich gebracht, zurück gcge-
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