Ueber den spanischen Thronfolgekrieg. 167
terhaNdelnde Mächte nach dem z,ten Artikel, daß die fer-nern Foderungen, so auf der Friedenszusammenkunftselbst von Seiten des Kaisers, der Königinn von Groß-britannien, der Herren Gcneralstaaken, wie auch desKönigs von Frankreich, möchten angebracht werden,die Erfüllung der festgesetzten Artikel im mindesten nichtunterbrechen sotten."
„Die gleiche Freyheit Anfoderungen zu machen,solle nach dem zoten Artikel dem deutschen Reiche, denverbündeten vier Kreisen desselben, den Königen vonPortugal und Preußen, dem Herzog von Savoyen, sowie auch dem Herzog von Lothringen, uneingeschränktoffen stehen."
„Die allgemeine Friedensunterhandlung selbst soll,wenn immer möglich, in der Zeit von zween Monatenbeendet werden."
„Auch damit dieselbe nach Verfluß von zween Mona-ten könne angefangen werden, so ist von allen in demKriege verwickelten Machten ein Stillstand der Waffenverabredet und angenommen, so bald gegenwärtige vor-läufige Artikel allerseits genehmiget werden."
Der König von Frankreich wird nach dem z ztenArtikel „ um seine aufrichtige Neigung und Verlangen,dem gegenwärtigen blutigen Krieg ein Ende zu machen,on den Tag zu legen, so bald die vorläufigen Artikel vonchm die Bestätigung erhalten haben, seine Besatzungenw>S den niederländischen Städten Namur, Mons und^harleroy, noch vor dem 15 ten Brachmonat zurückneh-men ; eben dasselbe wird er beobachten in den nächst dar-auf folgenden fünfzehn Tagen mir seinen Besatzungen inden Städten Luxenburg, Conde', Tournay und Mau-deuge. Vor dem ,;ten des Heumonats sollen dieKricgsvölker aus den Festungen Neuport, Fürnes, deme^orr Knock und Ppern herausgezogen, und noch vorAblauf der beyden bestimmten Monate soll mit Nieder,
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