272 ' Fünfte Abhandlung.
Königinn war, unzertrennt zu halten. Er trug zu Be-förderung beö Friedens durch Thaten und Rath nicht we-nig bey. Der Herr von Torcy bemerket zwar, er habeso eingeschränkte Verhaltungsbefehle zu unterhandeln anden französischen Hof gebracht, daß weder sein Genie, nochseine gute Absichten ihm mißlich gewesen. Indessen wardem Hr. Prior alles dasjenige anvertraut, darüber derenglische Hof ein Bedenken trug, sich dem Abt Gwal-rer zu entdecken. Prior sollte nur die Erklärung desKönigs über die besonderen Vortheile, welche sich Eng-land ausbedingen wollte, und über die allgemeinen, wel-che den Bundsgenossen sollten verschaffet werden, zurück-bringen. Er sollte sich ferner juverlaßig erkundigen, obauch der König Philipp geneigt sey mittelbar mit Englandsich zu vergleichen, und ob er deßwegen dem König inFrankreich genügsame Vollmacht zugestellt habe? Inbeyden Angelegenheiten erreichte er glücklich seine Absicht.
Für die Bundsgenossen zielten die Foderungen derKöyiginn dahin:
I. „Daß den vereinigten Niederlanden eine hinläng-liche Vormaur zu ihrer Sicherheit gegen etwan künftigeUnternehmungen Frankreichs verschaffet werde."
II. „Daß die Handelschaft der vereinigten Nieder-lande gesichert werde."
III. „Dem Kaiser und dem deuischen Reiche, gegenund von Seite des Rheins eine Vormaur auszumachen."
IV. „Daß die Anfoderungen der sämtlichen Bunds-genossen, in Kraft der Vertrage sollten bestimmt, undzu gemeinsamer Zufriedenheit berichtiget werden."
V. „Daß dem Herzog von Savoyen die Herrschaf-ten und Städte, welche Frankreich annoch in seiner Ge«walt hätte, zurückgegeben, — und daß er auch in denBesitz derjenigen Lander und Festungen gesetzt werden
sollte,