Ueber die Unterhandlungen zu Utrecht. z6z
> riere der Republik als die allerwichtiaste Festung bleibe,! ohne einigen Ersah für die Schleifung Dünkn chens
> zu erhalten , nicht zuleht nachgegeben? ob er deßwegen' den Krieg fortgesetzt hätte? ist eine Aufgabe die sich
leicht beantworten laßt. — Wenn beyde Machte,England und die Niederlande, vom Anfang der Frie-^ denshandlung einträchtig und standhaft gehandelt hat-ten, dann würde der König sich ergeben haben, nichtnur Tournay/ sondern auch Eilte der Republik zu über-lassen. Da aber die Republik es verwarf mit der Köni-ginn gemeinschaftlich zu handeln, da Frankreich das, Mißvergnügen der Königinn gegen die Republik nicht! Nur kannte, sondern auch um seines eignen Vortheilswillen dasselbe unterhielt, da e6 der Republik in ihremgeheimen Ansuchen einen besondern Frieden zu schließenniemals alle Hofnung benahm, weil dieses das Mittelwar, die Foderungen Englands zu mäßigen: so istes unstreitig, daß Frankreich ohne Eille wiederum zuerhalten nimmer nachgegeben hätte. Und sollte denndeßwegen England sich des Friedens berauben, zu einerZeit da die Republik anstatt mit der Königinn einträch-tig zu handeln, vielmehr jede Gelegenheit ergrif, sie undihre Minister zu beleidigen?
Die gelindesten Urtheile über diesen Umstand derAnrede der Königinn äußerten die Bevollmächtigten derRepublik zu Utrecht gegen den Lord geheimen Siegel-verwahrer, als sie demselben vorstellten, die Anrede derKöniginn hätte sie der Früchte des Kriegs beraubet.Sie besorgten Ryssel und Tournay möchten die zwoStädte seyn, die man von ihrer Barriere auönehmenwollte. — Die Gegenvorstellung des Bischofs thatlhnen kein Genüge: «daß dasjenige, was die Königinnihrem Parlament vorgelegt, den Regeln einer Unter-handlung gemäß, nicht als das äußerste von demjenigen^gesehen werden dürfte, was Franl reich bey dem Fort-gang der Unterhandlung nachgeben würde, sondern nur
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