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Abhandlungen über die Geschichte des Friedensschlusses zu Utrecht zur Beendigung des spanischen Thronfolgekriegs / von Johann Konrad Fäsi
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Sechste Abhandlung.

scheu Reiche besitzet, gänzlich, so wohl in geistlichen,als weltlichen Sachen beobachtet werden."

„Der König von Frankreich tritt in Kraft der Voll-macht, die er von dem König in Spanien empfangen,dem König in Preußen auf ewig ab, und überlaßt dem»selben und seinen Erben beyderley Geschlechts all ihr Ei»genrhum an Ober-Geldern, sonst genannt das spanischeGeldern, mir allen Zugehörden, Städten, Dörfern,Herrschaften, Lehen, mit welchen der letzte König vonSpanien Karl II. solche besessen hat. Man entsagtallen Pretensioncn, Reservationen und Contestationen,die man jemals wider diese Cesston von Ober-Geldernmachen könnte. Jedoch soll die katholische Religion indiesen abgelretnen Landen «»gekrankt verbleiben, auchkeilt König von Preußen in Religionssachen jemals einsAenderung vorzunehmen befugt seyn.«

»Auch tritt der König in Frankreich in Kraft obigerVollmacht dem König in Preußen auf ewig ab — dasLand von Keßel, und die Ammanschaft von Kriechen»bek, mit allen ZuHchörden und Landesherrlichkeiten ohn«einigen Vorbehalt und Ausnahme; ausgenommen daß die >katholische Religion in dem Stande verbleiben soll, inwelchem sie sich unter den spanischen Königen besun«den hat.« ^

„Der König von Frankreich erkennet den König vonPreußen für den rechtmäßigen Obcrherren der Fürsten»thümer Neuschatel und Vallangin, verspricht denselbenzu keiner Zeit in dem ruhigen Besitz dieser Länder zu stö»ren, auch keinem seiner Unterthanen, welche dieses thu"wollten, einigen Beostand zu leisten. Die Untertha»neu dieser beyden Fürstenchümer sollen durch ganz Frank'reich alle die Vortheile lind Freyheiten genießen, welch*der eidgenössischen Nation vergünstiget sind, und welch*sie genossen haben, bevor der Kömg in Preußen ihr Obek'Herr worden.

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