Ueber die Unterhandlungen zu Utrecht. 401
„Der König in Preußen überlaßt hingegen an denKönig von Frankreich und dessen Erben, alle Rechteund Pretensionen, die er an das Fürstenthum Orangeund die Herrschaft Chateau-Belliard in der GrafschaftBurgund hak, — und verspricht den Erben des ver-storbnen Prinzen von Nassau Frießland wegen ihrer An«spräche an das Fürstenthum Orange ein hinlänglichesEqui-valent zu geben. — Jedoch solle dem König von Preus-sen durch diesen Tractat gestattet seyn, sich des TitelsunddesWapens desFürstenthumsOrange zu bedienen."
„Durch einen Nebenartikel erkennet der König vonFrankreich, so wohl für sich und seine Nachkommen, alsauch für den König von Spanien und dessen Erben, denKönig von Preußen in dieser O.ualität, verspricht auchfür sich und alle dieselben, dem König von Preußen lindden Königen dessen Nachfolgern, den Titel von Ihr»Majestät zu geben, und denselben niemals unter wasVorwand es seyn möchte zu verändern oder zu vermin-dern. Auch daß Er und der König von Spanien denMinistern des Königs von Preußen vom ersten und zwey-ten Rang gleiche Ehre als den Ministern andrer Königewiederfahren lassen wollen."
Der preußische Gesandte Graf von Dennhof, schloßgleich nach diesem Friedensschluß, wegen des von deinKönig in Spanien abgetremen Ober-Geldern und desiandes von Keßel einen Vertrag mit dem kaiserlichenBevollmächtigten Graf von Sinzendorf, damit dem Kä-uiq seinem Herren auch von dein neuen Oberherrn derspanischen Niederlande der ruhige Besitz dieser Ländereyenmöchte überlassen werden. Allein der Kaiser weigerte!>ch eine geraume Zeit diesen Vergleich als gültig zu be-stätigen. — Die preußische Anfoderung auf diese Herr-schaften gründete sich auf Geldvorschüssc, welche von deinvniglich preußischen Hause dem letzten König von Spa-tuen Karl H. gemacher worden sind.
Cc
V.Von