4 Einleit. von dem verminst. Gebrauche
hergehenden ersten Theile dieses Werkes alle diejeni-gen Grundsätze und Maaßregeln nach den verschiede-nen Pflichten des Regenten und der Unterthanen,vorgetragen, die zu Erhaltung undVermehrung desVermögens deöEtaatscrfordellich sind. Wir habenalsonunmehroindiesim zweytenLheileden vernünfti-gen Gebrauch dieses Vermögens abzuhandeln; unddiese Einleitung ist bestimmet,dieVorbereikung darzuund die allgemeinen Grundsätze und Regeln dieserweislichen Anwendung vorzukragen.
§. 2.
Dieser zweyte Es gehöret aber dieser weiöliche Gebrauch desDer-Endzweck wird tnggenö des Staats nicht weniger zu dem großen End-gcmeinschastll- zwecke alle! Republiken, nämlich der gemeinschaftliche^Glückselig- Glückseligkeit,alSdieGründungdeöVermögenSselbst.
Was würden alle wohl überlegten Maaßregeln zu Er-haltung und Vermehrung desStaatSvermögenö hel-fen ? Was würde selbst der glücklichste Erfolg dieserMaaßregeln nutzen ? Ja, was würde der gi ößteReich-thum und Ueberfluß an allen Arren der Güter fürWirkung und Einfluß in dieGlückseligkeit des S taatshaben; wenn man denselben nichtvernünfrig gebrau-chen und zu den behörigen Endzwecken anwenden woll-te. Die größte Macht richtet wenig oder gar nichtsaus; es ist eben das, als wäre sie gar nicht vorhan-den; und sie erliegt gar bald unter ihrer eigenen Last,oder verzehret sich in sich selbst; wenn sie nicht durchgeschickte Triebfedern in Bewegung gesetzec und zudenjenigen Endzwecken angewendet wird, die dadurcherreichet werden, und ihrer eigenenKraftzurUnter-Haltung und Wirkung dienen können. So viel großeMonarchien, und besonders das mächtigeReich derRömer unter den meisten Kaisern *), beweisen nurallzu offenbar, wie wenig die größte Macht nutzet,wenn das Vermögen des StaatS zu unnützen und
vergeb-