Es wird aucheine Einsicht inden Zusammen-hang seinerThci-lc erfordert.
8 Einleit. von dem vernünft. Gebrauche
elende Creatur habe hinzugesetzet, man setze dem Körnige allerley Dinge in den Kopf, die nichts tätigeren:und nach der Zeit habe er nie wieder Gelegenheit er-langet, diesen König und seinen Nachfolger nur eineMinute allein zu sprechen,
§- 5 .
Diese allgemeine Erkenntniß von dem gestimmtenVermögen des StaatS in allen seinenTheilen ist nichteinmal zu dem vernünftigen Gebrauche desselben zurei-chend; sondern der Regent muß so gar den Zusam-menhang, den alle Theile des StaatSvermögenö untereinander haben, und die Proportion, in welcher sie ge-gen einander stehen, auf das genaueste einsehen. Esiß kein Zweifel, daß nicht alle besondere Arten vonGütern und alle besondere Theile des Vermögens desStaats, da sie zusammen ein Ganzes ausmachen undzu einem allgemeinen Endzwecke bestimmt sind, in ei-nem gewissen Verhältnisse mit einander stehen sollten:und eben so gewiß ist es, daß sie eine gewisse Propor-tion und Uebereinstimmung miteinander haben müs-sen, weil sich sonst in den Mitteln zur Glückseligkeitdes StaatS, so wohl als in den deshalb zu ergreifendenMaaßregeln und Unternehmungen beständig Man-gel und Hindernisse ereignen würden. Gleichwie nunfast alle Grundsätze, die wir in dem ersten Theilevorgetragen haben, dahin abzielen, daß die in demVermögen des StaatS sich ereignenden Mangel undHindernisse gehoben, und alles in eine gerechte Pro-portion und Uebereinstimmung mit einander geseßetwerden soll; so würde einRegenk hierin«, en wenigHeil-sames veranstalten können, wenn er von dem Zusam-menhange und der Proportion des Vermögens desStaatS in allen seinen Theilen keine genügsame Er-kenntniß besäße. So wenig sich aber der allgemeineGebrauch des StaatSvermögenö ohne diese Erkennt-niß vernünftig und heilsam bewirken läßt; eben so
wenig