4O Erstes Buch,
Erstes Buch.
Von Aufbringung der zu dem großenAufwande des Sraats erforderlichenKosten.
Warum mandir Aufbringungder Keßen desSraats zur Ru-brik nehmenmuß.
§. 27.
ie Aufbringung der zu dem großen Aufwan.de des Staats erforderlichen Kosten, ist dieerste Hauptarr der bey dem Cameralwefenvorfallenden Geschaffte, die wir mithin in diesem er.sten Buche abzuhandeln haben (§. 26.). Der Auf-wand nämlich zu der innerlichen Erhaltung und Ein,richrung des Sraats (§. n.), erfordert ein starkesbereitestes Vermögen (H. 12.), welches aus dem ge-sammren Vermögen des Staats aufeine unschädlicheArt herausgezogen und erhoben werden muß, der-gestalt, daß nur ein Theil des Gewinnstes darzu ge-nommen wird (§.17.), ohne die Substanz des Ver-mögens selbst anzugreifen (§. 18.). Wenn nun die-ses bereiteste Vermögen zu dem großen Aufwandedes Staats allemal zureichete; so würden wir in die-sem Buche von weiter nichts, als von der Gründungund Erhebung desselben zu handeln haben; und sowürde auch die Rubrik desselben haben lauten kön-nen. Allein ein Staat befindet sich gar öfters insolchen Umständen, daß er, entweder um sich ausgroßer Noch und Unglücksfällen zu retten, oder sicheinen besondern wichtigen Vortheil zu erwerben, weitmehr Aufwand machen muß, als er mit seinem be-reitesten Vermögen bestreiken kann. An solchen Um-ständen wird nun von einem Cameralisien gleichfalls
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