zo I. Buch, l. Abth. Von Gründung
davon zur Gründung des bereitesten Vermögens fürden Staat ausfündig zu machen und festzusetzen.Man sieht leicht, daß man die Unterthanen bey einemjeden einzeln Gewinnste nicht zu derEntdeckung dessel-ben anhalten kann, weil dieses in den Gewerben allzu-vielVerhinderniß,Aufenthalt und nachtheiligeFolgenverursachen würde; und eben so offenbar ist es, daßman den Gewinnst in einem jeden Gewerbe nicht aufdas genaueste bis auf jeden Pfennig ausrechnen undbestimmen kann. Man muß dannenhero nur aufein ungefähres Maaß des GewinnsieS bedacht seyn,das wahrscheinlicher Weife bei, den meisten Personen,die eingewissesNahrungögeschäffte oderGewerbe trei-ben, zutrifft. Hier muß nun ein Cameralist aller-dings entweder das innere Wesen unddleWirrhschaftund Beschaffenheit eines Gewerbes selbst verliehen,oder davon aufklüglicheArtgenugs meErkund>gungeinzuziehen und eine genaue Berechnung darüber an-zustellen wissen; und die oben bey dein Zusammen-hange des gestimmten Nahrungssiandes t.i Theil,2;;.) mitgetheilte Generalkabelle wird ihm dabeygute Dienste leisten können. Denn wenn er ben jederManufaclur, Fabrike, Handwerke und Gewerbe dieMaterialien, so sie verarbeiten, die daraus entstehen-den Waaren und Produkte, und die Zahl ihrer Ar-beiter und Gehülfen weiß; so wird er nur noch wenigandere Nachrichten nöthig haben, um den Gewinnsteines jeden Gewerbes ziemlich zuvcrläßig berechnenzu können.
§. Z7-
Don den Ge- Wenn man nun solchergestalt von der Größe deswelchen der zu Gewinnlreö versichert ist; so bedarf man eines allge-des^Gcwinnges Regulativs, oder eines gewissen Gegenstan-
echoben werden des, nach dessen Maaße und Größe der für das be-muß. reiteste Vermögen des Staats zu erhebende Theil
des