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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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und Vermehrung der Einkünfte. 6i

vollkommener wird er dieWohlfahrt des Staats unddie Glückseligkeit seiner Unterthanen befördern kön.neu. Da nun die Vermehrung derStaatSeinkünf.te im Grunde nichts anders ist, als eine neue Grün-dung eines Theils des bereitesten Vermögens, undda die Vergrößerung derEinkünfte allenthalben voneinem geschickten Cameralisten erfordert wird, wiees denn auch in der That sein Hauptwerk ist: so müs.sen wir hier von der Vermehrung der Einkünfte desStaatS ausführlich handeln.

§. 45 .

Es kann aber die Vermehrung der EinkünftedesStaats durch zweyerleyHauprwege geschehen, näm-lich entweder durch die Wege des Glückes, oderdurch die Vorsorge und Bemühung einer weisen Re-gierung. Die Wege des Glückes kommen vornehm-lich auf Erbschaften und andere Anfalle a», wodurchdem Regenten eine Vermehrung an fand und Leu-ten, oder an Einkünften zuwachst. Man muß auchdie Eroberungen im Kriege darunter rechnen, dieaber die mislichste und schädlichste Vergrößerungsartist, weil gemeiniglich so viele Geldsummen dabey auf-gewendet, und die alten Lander ungleich mehr dabeyruiniret werden, als das neue eroberte Land öfters inJahrhunderten nicht eintragt, zumal wenn man dasunschätzbare Leben so vieler tausend Menschen, dasdabey versplittert wird, in einigen Betracht ziehtAuf dem zweyten Hauptwege, nämlich der Vorsor-ge und Bemühung der Regierung, geschieht dieVermehrung der Einkünfte entweder durch dieStaatskunst, oder durchPolieey- und Cameral An-stalten. In Ansehung der Bemühung der StaatS»kunst sind die Subsidiengelder, die ein Staat, ver-mittelst geschlossener Bündnisse und Trarcaten, von

andern

VerschiedeneWege, die Ein-künfte desStaats zu ver-mehren.