und Vermehrung der Einkünfte. 69
sie Nachtheil zugezogen, sondern vielmehr größererReichthum für dasselbe erworben. Mithin würdegar nichts darwider zu sagen seyn, wenn man nichtüberhaupt das Vorurtheil hätte, daß die CommercienFürsten und Edeln unanständig wären.
§. 51.
Allei ', obgleich kein wichkigerSchah vorhanden ist, Jedoch auchso lassen sich doch die Einkünfte eines Regenten, nach °en sichund nach ansehnlich vermehren, wenn nur sonst das dünste ohneBc»Cameralwesen inguter Ordnung und Einrichtung ge. xandcs'vermeh,führet, und in dem Camera! Etat zu solchen Derbes-rm.serungöanstalten jährlich eine mäßige Summe ausge.warfen wird. Wir wollen zu dem Ende die Artender Einkünfte eines Regenten nach der Reihe durch,gehen, und die dabey mögliche Vermehrung der Ein«fünfte zu zeigen bemühet seyn; und ob wir zwar nursolche Vermehrungsmittcl an die Hand geben werden,die dein qesammken Vermögen des Staats, und dergemeinschaftlichen Wohlfahrt des Regenten und derUnterthanen nicht nachtheiln, find; fo wollen wir dochauch die nachtheiligen und schädlichen VermehrungS-arten dabey mit erwägen, damit man dieselben rzm soviel eher kennen lerne, und sich dafür zu hüten wisse.
Aiemand istnach meinem Erachten weniger einCame«ralist, als ein sogenannter Pkuömacher, dernur denRegenten zu bereichern suchet, ohneaufdiegefammteWohlfahrt deö Staats und der Unterthanen zu den-ken. Denn wenn es erlaubet ist, bey den Vermeh.rungen der Einkünfte dasLand zu bedrücken, so bedarfman keiner großen Cameralwissenschaft, sondern mandarf nur Gerechtigkeit und Gültigkeit außer Augen se.
Hen, und Gewalt, Habsucht und Leidenschaften regie-ren lassen, dabey aber den Auflagen und Erpressungenein wenig ein Färbgen anstreichen, Dinge, die jederDorfrichter eben so gut leisten kann, so ist diese vor-treffliche Vermehrung der Einkünfte geschehen.
Ez §. 52.