Von den Cammergütern. 109
gehörigen Stuckeaufrecht, und in einer solchen Be-schaffenheit erhalten werden, damit sie den, zu derNutzung des Cammergutes habenden, Endzweck best.möglichst erfüllen können. Hierzu werden nun zu-förderst verschiedene Tabellen erfordert, davon manin Seckendorfs deutschem Fürstenstaate einige guteMuster findet, und wodurch man dasjenige, was zudem Amte gehöret, gleichsam auf einmal übersehenkann. Vornehmlich gehöret darzu eine richtige undgenaue Vorstellung desCammergutes, oder des Amt«bezirkeö in einem Risse oder Charte nach seinen Grän-zen, den darin» liegende» Städten, Dörfern, Vor.werken, schrift. und amtsaßigen, Ritter-und Frey-Gütern, sowohl als nach den darinn befindlichen na-türlichen Dingen, an Bergen, Thälern, Flüssen, Bä.chen, Waldungen und dergleichen. Nicht wenigerist eine Tabelle unentbehrlich, von allen wesentlichenund zufälligen Pertinenzstücken, die man entwedernach den besagten Mustern des deutschen Fürsten-staats, oder nach folgenden Rubriken einrichten kann r1) Schlösser und herrschaftliche Gebäude, 2) Wirth-schaftsgebäude, z) Vorwerke, 4) Ackerbau,;) Wie-feg, Trift und Weide, 6) Stuttereyen und Schäfe-reyen, 7) Weingebirge, 8) allerley Arten von Gar-ten, 9) Waldungen und Gehölze, 10) Seen undTeiche, n) vermischte Nahrungsgeschäffte, und dar-zu gehörige Wecke, als Mühlen, Brau-und Schenk-haustr, Salpeter-Ziegel-und Kalk-Hütten, 12)amtsäßlqe Städte und Dörfer, iz) amtsäßige Rit-ter-und Frey-Güter, 14) die Anzahl der Untertha-nen an Bauern, Cossathen, Gärtnern undHauslern,15) hohe und niedere Gerichtsbarkeit, 16) dasxatranatus und geistliche Untergerichte, 17) Lehen, inund außer dem Amce, 18) Zehenden in und außerdem Amre, 19) Frohndienste an Anspännern undHandfröhnern, 20) Erb-und andereZinsen am Gel-de,