Von den Cammergütern. 117
2) Die Tabelle, die wir im ersten Theile von derlädrlichen Nutzung eines Rittergutes mitgetheilethaben, ist mit einigen Veränderungen hierzudienlich.
Was die Viehnutzung anbetrifft; so pfleget solchegemeiniglich an die Verwalter und andere Wirth-schafrsbediente verpachtet zu werden, wenn auchdie eigene Verwaltung der Cammergüter statt findet.Gemeiniglich, wenn alle Fütterung auf eine Kuhgegeben wird, erhalt die Cammcr sieben, acht biszebcu Thaler Pacht von derselben, nach der Maaße,wie die Fütterung und Weide in einer Gegend be-schaffen ist. Auf diese Art, die sehr anzurathen ist,kann der Wirthschafts - Etat des Amtes mit destowenigen! Schwierigkeiten gemachct werden; wieman denn auch die Sch^ferenen ungeachtet der ei-genen Verwaltung gemeiniglich verpacktet, undüber den Hordenschlag mit dem Pachrschafer in demConcracte das Nöthige festsetzet.
§. 87 .
Mein so groß auch die Aufmerksamkeit der Cam- Jedoch ist diewer aufdie Wirthschaft bey den Domainen seyn kann; allemal Vorzu-
so glaube ich doch nicht, daß man bey der eigenen Men,besondersVerwaltung derselben jcnialö sogur fahren werde, als o'cr Do-bcv der Verpachtung, besonders wenn ein großer Tbcil maincn auf dender Elnrunsce eines Eammergutcs auf den Ackerbau ^mmen.und die Viehzucht ankömmt, oder sonst starke ge-mischte NahrungSgeschaffte, als Bier- und Brannte-wein Braueren, Salpeter. undPotaschen-Siedereyund dergleichen dabey vorhanden sind. Denn wenndie Einkünfte größtentheilS in Waldungen, Weinge-birgen, Geld- und Gekraide-Zlnsen und dergleichenbestehen; so kann die eigene Administration durchWmrhschaftsbeamte noch eher mit Vortheile statt fin-den; wie man denn deshalb im Reiche auf die Ver-pachtung der Domainen nicht viel zu halten pfleget.
Allein der Ackerbau und die Viehzucht sind von sol-
H z eher