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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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471
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Von den Ausgaben des Staats. 4?r

Cameralwesen hatten gänzlich mit Stillschweigenübergehen können.

§. Z7Z-

Es wäre wohl zu wünschen, daß man bey allen Diererle» ffeh-Ausgaben des Staats diesen Endzweck der gemein- ^ Auegaben''schriftlichen Glückseligkeit allemal vor Augen hatte, vorgehen.Allein, nicht selten werden die Ausgaben des StaatSvon ganz andern Triebfedern regieret; und die Wohl-fahrt des Staats wird garnicht in der Maaße beför-dert, als es durch eine vernünftige Anwendung desbereitesten Vermögens geschehen könnte. Wenn manüber den Zustand der meisten Höfe Betrachtungenzu machen im Stande ist: so wird man gewahr- wer-den, daß gemeiniglich bey den Ausgaben vier Haupt-gebrechen vorzufallen pflegen. Das ersteGebrechenist, daß man an einigen Höfe» zu viel auSgiebt, undzwar nichtzu solchen Bedürfnissen des Staats, die zurBeförderung seiner Glückseligkeit gereichen, sondernzu Dingen, die bloß die Vergnügung der Leidenschaf-ten und den Pracht zur Absicht haben. Kurz, manverschwendet *). Der andere Fehler kömmt daraufan, daß man allenthalben die an sich selbst sehr löbli-che Sparsamkeit anbringen will, ohne auf die Naturder Sache, aufdie erhabene Würde und die Wohlan,ständigkeit eines Regenten, und aufdie wahreWohl-fahrt des StaatS zu sehen. Man giebt demnach allent-halben zu wenigaus,undw>ll nur großcSchaße samm-len, ohne den vernünftigen Endzweck eines Schatzesund die gerechte Maaße desselben vor Augen zu haben.

Kurz, man verfällt in den entgegengesetzten Fehlerdes Geizes. Diese zween Fehler sind gemeiniglich sehrsichtbar und fallen jedermann in die Augen. Allein,die folgenden zween Mangel erfordern ungleich schär-fere Augen. Es ist aber das dritte Gebrechen, daßman zwar weder der Verschwendung, noch dem Geize,

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