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Zweytes Buch.
rrgebm ist, sondern in derThat dieAbsicht hat, da-Beste des Staats zu befördern. Allein, man wendetdas bereiteste Vermögen des Staats nicht an demrechwn Orte aii, das ist, man unterschei det die Gradeder Nothwendigkeit und Nützlichkeit m den Ausgabenpicht genugsam, wodurch doch aller Aufwand geleitetwerden muß. Daher befördert man zwar das Bestedes gemeinen Wesens, aber n cht in solcher Maaße,olsd'eMltkel darzu vorhanden sind, und es wirklichgeschehen könnte. Der vierte Fehler endlich bestehtin der Einrichtung und Veranstaltung der Ausgabenselbst; denn ob zwar d-esclb, n öfters vernünftig undauf die Wohlfahrt des Staats eingerichtet sind: sosind doch die darz» gehörigen VerfastuNgtN Ustd Ne«beiumkosten entweder zu sparsam, oder überflüssigund verichwenderlsch veranstaltet; und man er, eichetentweder den daben abqezieltcn Endzweck nicht voll»kommen, und zieht sich mithin gemeiniglich in derFolge neue Unkosten zu, oder man hat durch diese
Überflüssigen Nebenkosten einen uniiötbigen Aufwand,
der zu der Wohlfahrt des Staars bester hätte ange«wendet werden können.
2) Da es in der That schon schwer zu bestimmen ist, obeine Privatperson verschwenderisch ist, wie ich imersten Theile §. g ry. gezeiget habe; so ist es ungleichschwerer zu beurtheilen, wenn der Aufwand undPi acht eines Regenten mit dem Name» der Ver-schwendung beleget werden kann; weil es nicht zuläugncn ist, daß die bohe Würde eines Regenten miteinem gewissen äußerlichen Glänze umgeben sinnmuß, dessen Gränzen auf die Kräfte des Staats unddas Beyspiel anderer Monarchen ankommen wür-den, uno die folglich gar nicht leicht ausfündig ge-macher sind. Unterdessen, wenn der Pracht undAufvaiio eines Regenten offenbar die Einkünfte desLandes übersteigt; wenn die Unterthanen schon sohoch mit Abgaben beleget sino, daß diese Einkünfteschwerlich vermehret werden können; wenn es an
vielem