482 Von den Grundsätzen u. Maaßregeln
wand auf eine so schädliche Art bestreiken, wie durchdie beständige Verringerung der Einkünfte geschieht;gesetzt, daß auch solche Einkünfte von keiner großenWichtigkeit wären. Denn viele solche Vorfälle ma-chen endlich dennoch eine merkliche Verringerung desbereitestenVermögenS; und überhaupt muß man nachvernünftigen Grundsätzen die Einkünfte des Staarsbeständig zu vermehren bemühet seyn (§. 44.); dieVerminderung aber auf alle ersinnliche'Art verhüten.DieseRegel soll auch vernünftige Cameralis.en bewe-gen, daß sie um so eher den Staat vor großen Schul-den zu bewahren suchen. Denn eine große Schulden-last ist nichtnur in der That wegen de« abzugebendenInteressen, eine Verminderung der Einkünfte; son-dern sie ist auch der Weg, der endlich du Veräußerungder Domainen und anderer Einkünfte auf beständignothwendig machet.
§. Z8Z.
6. Regel: Der Mit diesem Grundsätze steht ein anderer IN genauemSi'aars^ muß Verhältnisse, den wir hier zur sechsten Regel ann.h.nicht außerhalb men, nämlich, man muß,so viel möglich,bemühet fern,Landes sehen. ^ Sachen solchergestalt einzurichten, daß d»r Auf.
wand des StaatS nicht außerhalb Landes geht, son-dern den Unterthanen zur Cirkulation in dem Nah»runqsstande zu statten kommt. Aller Aufwand, deraußerhalb Landes geht, ist eine offei bare Verminde-rung des allgemeinen Vermögens des Staats. Frey-lich lassen sich dieAusgaben nicht allemal so einleite»,daß das Geld im Lande bleibt. Wenn der Reich,thum das Blut in dem großen Körper der Republikvorstellet, welches durch seinen Kreielaufallen TheilenBewegung und Leben mittheilet; so geht es hier eben,wie in dem menschlichen Körper. So eine schätzba-re Sache das Blut ist; so sehen wir uns doch öftersgenöthiget, eine Ader zu öffnen, und diesen edlen Theilvon uns selbst unnütze verspritzen zu lassen, um eine
bevor-