bey den Ausgaben des Staats. 48z
bevorstehende Krankheit abzuwenden. Eben also stehtsich der Staat öfters genörhiget, beträchtlichen Auf-wand außerhalb Landes zu machen, um entweder eingrößeres Uebel zu vermeiden, oder sich einen wichtigenVortheil zu erwerben; zu geschweige«, daß verschie-dene Ausgaben ihrer Natur nach, nicht im Lande blei-ben können, z.E. dieKosten der Gesandtschaften, derAufwand aufgeheimeCorrespondenz und dergleichen.Allein, man kann auch nicht laugnen, daß vieler Auf-wand, besonders des Hofes selbst, außer Landes geht,der gar wohl im Staate erhalten werden könnte *).Selbst in dem Kriege, welcher dasmeisteKeld außerLandes zieht, lasten sich doch solche Einrichtungen ma-chen, daß der größte Theil davon den Unterthanen zu-gewendet wird; wenn man nämlich in Friedenszeitenfür alle mögliche Kriegesbereitschaften sorget, und ei-nen Vorrakh auf viele Jahre verfertigen laßt; wennman sich zuVersorqung desKriegeSheereS mitFourageund Lebensmitteln einheimischer und nicht ftemderEn-treprenneurs bedienet, und wenn man sich in solcheVerfassung sehet, daß man ein eigenes zureichendesKrieqesheer unterhält, und mithin an niemandenSubsidiengelder auszuzahlen nöthig hat.
Ich will gar nicht behaupten, daß ein Hof alles Auf-wandes außerhalb Landes entrathcn könnte. Deräußerliche Glanz, der die hohe Würde eines Regen-ten allenthalben umgeben muß, erfordert auch, daßseine Pallaste mit demjenigen ausgezieret seyn, waSandere Lander schönes und kostbares haben. Allein,wenn alles, was der Hos verbrauchet, fremde seynsoll, und wenn das Jnnländischc ganz und gar inVerachtung steht; so ist wohl nicht zu laugnen, daßdieses ein Fehler ist, der die Strafe gar wohl verdie-net, welche oer natürliche Erfolg darauf gcleget hat,nämlich, der Regent wird endlich mir sammt seinenUnterthanen arm, weil die Liebe zu ausländische»Dingen das Land nach nnd nach vvm Gelte cnrblvs-stt. Wenn der Hos für die Aufnahme der Manu-Hh 2 füctt»-