52O Von Eintheilung der Ausgaben,
hen gewiß nicht so häufig, daß nur alle Jahre etwasBeträchtliches davon vorfiele.
§. 4-9-
Vorschlag der Besser könnten meines Erachtens alle Arten vonüttkmmSlaa- Ausga ben in einem kleinen Stqare 1» folgende sechsten. Classen eingetheilet werden, l. Zur fürs lchen Hof,
statt, worunter erstlich dieBestreikung der Chatoulle,wenn darzu keine besondern Einkünfte gewidmet find,sodann die fürstliche Küche, Keller, Stall, dieBesol,düngen der Hosbedienren, die Lustbarkeiten, die Ko-sten zu Reisen der Herrschaft, und viele andere wichti.ge Capitel begriffen sind. ll. Zur Landesverfassung.Hierzu gehöret dieUnterhaltung desKreiscontingentS,der fürstlichen Garde und übrigen Trouppen, die ichaber allemal entbehrlich halte, wennsichauch dieEin'künfre auf eine halbeM llion erstrecken^), dieCam-merzieler und andere Reichs- und Kreis-P- astationes,die Gesandtschafts - und Correspondenz Kosten unddergleichen mehr. H>. Die eigenrlichenCammeraus-gaben. Darunter muß man vornehmlich die zur Er-hebung der Einkünfte und Erhaltung der Fonds, wieauch die zu den Verbesserungsanstalten bey den Do-mainen und Regalien erforderlichen Kosten, den Auf-wand zu Verbesserung des Nahrungsstandes und Cul»tivirung des Landes, desgleichen die Besoldungen derCameral-Justiz- und Policey-Bedienten rechnen.IV. Zum Bau, als worunter sowohl der Aufwandneu aufzuführender Gebäude, als die Erhaltungs undReparatur-Kosten der fürstlichen Schlösser und Häu-ser gehören. V. Zu Bezahlung der Schulden; in-dem wenig fürstliche Häuser lern werden, diegar kei-ne Schulden haben. Die Größe der hierzu auszu-werfenden Summe, kömmtaufdie Beschaffenheit derSchulden an. VI. ZumSchatze des Fürsten, worzuaufkünftige Falle jährlich etwas auszuwerfen, vermö-
3 -