oder dem Mirthschafts- Etat. 521
ge der unten anzutührendenGrundsäHe,niemals unter,lallen werden sollte. Diese Classen werden ziemlich alleArten d-rAus.aben erschöpfen, ob ich gleich gar nichtbehaupte, daß diese Einrichtung an vielen Höfen stattfindet. Die Verfassung pfleget öfters ganz anders zufern, besonders wenn die Landstände das Sceuerweseumitdiricstren, und ihre eigene Cassen haben.
v) Vernünftigen Gründen nach, und nach der kernigenBeschaffenheit der Welt, sollte kein Staat Soloatenunterhalten, der nicht i Million Unterthanen und we-nigstens zwey Millionen Rthlr. jährliche Einkünftehat. Ein solcher Staat wird der Regel nach aus eig-nen Kräften ioooo Mann beständig unterhalten kön-nen; denn mehr zu unterhakten, würde eine außeror-dentlich gute Wirthschaft erfordert werde», oder manmüßte die Unterthanen z» hart bedrücken. Wenn eraber Substdientractate mit andern Mächten schlies-set: so wird er gegen 20000 Mann unterhalten kön-nen; und die Einrichtung kann solchergestalt seyn,daß auch zn Friedenszeiten beständig zehen tausendMann Dienste thun, andere zehen tausend exerciereLeute aber im Lande beurlaubet sind, oder sonst ohnegroße Kosten auf einem solchen Fuße stehen, daß sieso fort eingezogen und gebrauchet werden können.In einer solchen Stärke fängt erst eine Armee an demLande nützlich zu werden. Allein, alle andere Hoch-fürstl. Armeen von z, 4, e, und 8 tausend Mann, sindder allcnnmdthigste und übel angewendetste Auf-wand von der Welt, wodurch man das Landgenbedrücket und sich allemal mehr Schaden als Nutzenstiftet; und davor eS in vielem Betracht besserist, Comödianten und Operisten zn unterhalten,wenn der Fürst sonst das Geld nicht los zu werdenweiß. Kurz, ein kleiner deutscher Reicksfürst soll-te sich mit seinen Garden und Kreis-Conringcnte be-gnügen.
§. 422.
Eine jede Classe hat nun wieder ihre Abtheilungen, JcbeClasseba-wie man zum Theil aus dem vorhergehenden §. sieht, jh" ^üntörab-
Kk 5 Jede theilungcii, La-