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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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539
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5Z9

für den MilLtaLr-Etat.

§. 4Z5-

Was endlich die Bestreitung der Arztnenen für die s) Von denSoldaten anbetrifft; so wird es damit fast auf eben'^zweyen fürdie Art gehalten, wie bey der Invalideneasse. Der " °jährliche Abzug geht in Kriegeszeiten in eine besondereCasse, davon die Feldapothek und Besoldung derGencralstaabs. und Feld-Aerzte bestritten wird;wie denn auch viele andere Kosten für die Lazarethedaraus bestritten werden. Da dieser Aufwand imKriege gemeiniglich fehr groß ist, so reichet dieser Ab-zug bey weitem nichtzu; der Nachschrift aber gehöretalsdann zu dem außerordentlichen AufwandedesMi.litair-Etats (§. 426 .). In Friedenözeiten versorgetjedes Regiment seine Kranken selbst; und der Regi-menks-Arzr oder RegimentS-Feldscheer unterhalt zudemEnde einekleineApothek. DerUeberschuß vondem jährlichen Abzüge der zwölf Groschen von demManne geht dahin, wo aller Vortheil von dem Regi.mente hinfließt, nämlich in den Beutel des Obersten;wiewohl die Regiments-Feldscheerer, die in diesemStücke nicht übersehen werden können, die Sache ge.memiqlich so einrichten, daß sie auch mitessen und nichtviel übrig bleibt. Wenn ein Regiment in kleinenStädten zerstreuet steht; so wird auch öfters die Be.sorgung der Arztney den Hauptleuten überlassen, unddie Feldscheere sind die Aerzte,auf was Art aber öfters,das kann man leicht erachten. Wenn eine Sache ver-besserte Anstalten bedarf; fo ist es diese. Es ist aberfast keine Aenderung möglich, wenn man nicht dieSoldaten in Casernen wohnen läßt, eine Sache, wo.bey viele andere nützliche Einrichtungen statt sinderrkönnten.

§> 4Z6.

Wir kommen nunmehr auf die zweyte Abtheilung n-Ole Ausga-in dem ordentlichen Aufwande für das Kriegeswesen; ^"/^dös zcld,und dieses sind die Ausgaben für das Artillerie - und zeugwesen.

Feld.