Buch 
2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
Entstehung
Seite
538
JPEG-Download
 

5Z8

Von den Ausgaben

quartiermeister so und so viel Douceur zu machen;und dieses pfleget gar nicht geringe zu scvn. A. E.ich weiß aus einem sichern Benspicle, daß der Liefe-rant der meßingenen oder zinnernen Knöpfe an derMontur, weiches eine Kleinigkeit in Betracht andererMaterialien ist, dem Herrn Obersten hundert, unddem RegimenkSquarlierineisier 24 Rthl. Douceur ge-geben bat. Ben den Tuch und Lederwerks-Lieferan-ten müssen also diese Ergvtzlichkriten zu tausend undwehr Thalern fallen Kurz, so geht es bey allenDingen. Der Landesherr setzet für ein paar Schuhi Rthl. aus, dem Hauptmanne müssen sie nur lyoder 20 ql. zu stehen kommen. Ein Hembd soll12 gl. kosten, man wendet aber nur icr gl. dar-auf, u. s. f.

§. 4?4-

ä)DonMrsor- Nichts ist so billig, als daß die Invaliden versor-3" werden. Ich habe mich hierüber schon oben erklä-ret (l TH.H.zl?-). Es wird also von denjenigen zwölfGroschen, die jedem Unterofstcier und Gemeinen jähr-lich zur Jnvalidencaffe abgezogen werden, eine beson-der« Casse gemachst, und daraus den gänzlich untüch-tig gewordenen Soldaten jährlich 6 , 8 und 12 Rthl.nachdem sie noch etwas zu arbeiten im Stande sind,abgereichet. Weil aber der Abzug schwerlich zureichet;so muß noch aus der General-KriegeScaffe ein erfor.derlicher Zuschuß darzu ausgesetzet werden. Gemei-niglich halten sich dergleichen arme Leute hin und wie.der zerstreuet auf, denen es mithin zu beschwerlich fal-len würde, wenn sie ihreZahlung aus der Invaliden,raffe selbst erheben sollten. Man weist also sästdurchgängig einen jeden Invaliden andieSteuercas-sen dasiger Gegend an; und diese rechnen die Lluit-tungen ihrer Hauptraffe, ferner diese der General-Steuercaffe, und endlich diese derGeneral-KricgeS«raffe statt baaren Geldes zu.

Z- 4ZZ.