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für den Militair-Etat.
drey Tonnen Goldes jährlich darauf verwendet werde.
Die eiste Vorsorge in diesem Geschaffte muß auf dieGewinnung des Salpekerögenchtet werden. Zu demEnde haben wir bereits oben (§. 22z.) die Maaßre-geln oa'zu an dieHand gegeben. Sodann muß darausin den Pulverhürcen imr möglichster Vorsicht und Er-sparung der Kosten Pulver zubereitet werden; undwenn die Lander weitiauftig sind, so muß in jeder Pro-vinz, die mit Festungen versehen sind, eine dergleichenHärte befindlich seyn. Beyderley Anstalten könnenunter ver Oirection dcrCammereollegiorumgeführetwerden; und diese rechnen es nach den darauf gegan-genen Kosten und einem darnach bestimmten Preistedem Kriegescollegio statt baarenGeldes zu, welchesdieses aufdie AuSgabe des Artillerie-Etats sehet; so,daß den Befehlshabern bey demArtilleriewesen nur ei-nige w nige Kosten inAnsehung der Pulverthürme undder Austichr und Vorsorge dabey übrigbleiben.
§. 440. i
Die dritte Abtheilung in dem ordentlichen Auf- m. Der zudemwände für das Kriegeswesen besteht in den zu dem Ge« ^a^'gchvngc'neral-KriegeScommissariat gehörigen Kosten. Die Auftvmid, derAusgaben sind zwar hier allerdings wichtig, zumalwenn auch in Fr.edenözeiten das Trodt den Soldaten sich bcsreist.inNarurqereichel und die Reuterey aus denMagazi-nen verpfleget wird, welches ich allemal für rachsamerhalte, als dieVerpflegung dem Lande oder denRegi-menrern zu übtrlassen. Allein alsdann empfangt daSGeneralcomm ssariat nicht allein den Abzug für dasBrodt, sonderi auch die völlige Ration zu zween Tha-lern, die auf j-den Reuter monatlich gerechnet wird,und welches scLon unter den Ausgaben der ersten Ab-theilung mlt begriffen ist. Folglich wenn auch dasCommiffariar ben dem Brodte einigen Zuschuß thunmuß; so könnm doch alle Ausgaben mit einer halben
Mit-