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2 (1758) Die Lehre von dem vernünftigen Gebrauche des Vermögens des Staats, und mithin die eigentliche Cameral- oder Finanz-Wissenschaft in sich begreift / Johann Heinrich Gottlob von Justi
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für die Hofstatt. 569

ches an einigen Höfen dasObrist-Silberkämmeramtheißt; wie denn alle diese Anstalten an großen Hö.fen ihre eigenen Aemter, nebst vielen darzu gehörigenBedienten, und ihre besondern Ausgaberassen haben.

Es läßt sich an allen diesen Dingen viel ersparen, wennman Aufsicht und eine gute Einrichtung anwendet.

Zu der Kellerey können die eigenen aufden landeö»herrlichen Domainen erzeugten Weine mitgebrauchetwerden, besonders in Weinländern, woöftersdiemei.sten Einkünfte einesCammergutes ausWeingebirgenentstehen, die ohne Verpachtung selbst verwaltet wer,den können. Man hat in einigen Ländern auch be.sondereKüchenämter, oder brauchet die Früchte undProducts der nahgelegenen Aemter in Natur zur Kü-che. Allein, es geht viel wirthschaftlicher und ordentli,cherzu, wenndergleichenAemterverpachtetsind, unddie Vctualien für dieKüche, dasWildpret ausgenom-men, für baar Geld gekaufet werden.

§- 464.

DiedritteNumer in dem besondernAufwande für c) Den demden Regenten und sein Haus ist der Marstall und waS Marstall^

darzu gehöret. Dieser 7lufwandistgemeiniglich gleich, die darzu gchönrfalls sehr wichtig an den Höfen. Man hat für den ^ un?StMke!Regenten, seine Gemahlinn und die fürstlichen Kinder reycn.viele Züge von Pferden nöthig, die Leibzüge, Jagd.und Reise-Züge, Paradezüge und dergleichen genen.uet werden. Man bedarf auch dergleichen zu Ein.holung der Gesandten und anderer Fremden von Di.stinction; und die angesehenen Hofbedienten männ.lichen und weiblichenGeschlechtes müssen gemeiniglichverschiedene Züge zu ihrem Dienste parat stehen ha-ben. Es sind auch viele Reutpferde nöthig, sowohlfür den Regenten und die Prinzen, als ihr Gefolge.

Dieses zieht eine Reutfchule nach sich; und zu dieserAnstalt werden mithin Ober- und Hof-Stallmeister,

Nn z Ober-