594 Von eigentlichen Cammerausgaben.
Bey allem übrigen Aufwande, wo man keine Entre-prenneurs gebrauchen kann, muß man doch wenigstensnach dem vierten Grundsätze (§.384 ) alle Ausgabengewiß zu machen suchen, und nach wirchschastlicherUeberlegung bestimmen, wie vnl darauf verwendetwerden, nnd in Rechnung paßiren soll, damit demeigenwilligen und öfters eigennützigen Verfahren derWirkhschaftsbedienken so wenig, als möglich, überlas,sen bleibe.
§- 494 .
lwng^der" Die Erhaltung der Wirthschafts- und Einnahme»«ittl^chafts-u. Gebäude, wie nicht weniger andererHüljsn ittkl, die^^Mc-Gc» zu Erhebung derEinkünse nöthig sind, ist unwichtj,ger Punct in den Ausgaben zu Erh.bung der Ein»fünfte. Hierunter gehören alle Wirthschaftsgebe-, d«auf den Domainen, die Schmelzhürnn und ai dereGebäude bey den Berg- und Salz We, ben, die Zoll«Post-Iäger-Hausir, die Unurh-ilkung der ct leu^sen. Dämme, Brücken, und die W gebest'rung,und dergleichen mehr. Gemeiniglich wn d bey jederArt der Einkünfte nach Maaßgebung der Gebäude, zuderen Unterhaltung und Reparatur jährlich erwasGe,wisses ausgeworfen. Die Wirthschajts- und Emnah.me-Bedienken, müssen aber nicht damit nach Gefallendisponiren können, sondern dienöthige Reparatur denCommissarien und Znfpectoren, welche die Aufsichtüber sie haben, anzeigen, und deren Best hl darübererwarten; und es sollten die Reparatmkosten nichteher jn Rechnung paßiren, biödas,was gemachet wer»den, von diesen Oberbedienten von neuem besichtiget,und ein Attestat darüber ertheilet worden. Wennvon der jährlich zur Reparatur ausgeworfenen Sum.me etwas ersparet werden kann: so kömmt dieses beyden neu aufzuführenden Gebäuden dieser Artzvorrreff.sich zu statten. Eigentlich aber gehören dergleichen
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